Eine
Initiative der Jusos und Junge Union
Generell ist Politik ein für die Bürger abstrakter,
ferner Lebensbereich. Dies gilt besonders für junge Menschen, deren politische
Einordnung noch nicht abgeschlossen ist. Von daher liegt das politische
Interesse jüngerer Menschen in der Regel niedriger als das der Erwachsenen.
Junge Menschen brauchen oft mehr Motivation und mehr Bezug zur heutigen Politik,
um ein politisches Engagement in Erwägung zu ziehen. Kinder und Jugendliche
haben aber sehr wohl Gefühle, Meinungen und machen sich ihre Gedanken zu ihrem
Wohn-, Schul- und Lebensraum.
Jugendliche sind nicht per se politikverdrossen,
vielmehr zeichnet sich eine zunehmende Politiker- und Parteienverdrossenheit
unter den Jugendlichen ab. Politiker und Parteien müssen sich daher bemühen,
andere, jugendspezifische Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen, um die
Bindung zu den nachwachsenden Generationen nicht zu verlieren.
Die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen, wurde der
Jugend völkerrechtlich zugesichert gem. Art. 12 Abs. 1 der
UN-Kinderrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig
ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen
das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die
Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“
Auch in Niedersachsen ist in § 36 NKomVG ein solches Recht niedergeschrieben. „Gemeinden
und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die
deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die
Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung
der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und
durchführen.“
Leider gibt es in Cloppenburg zu wenige Möglichkeiten
und Räume, wo Kinder und Jugendliche mitreden, mitgestalten und mitentscheiden
dürfen. In der Gemeinde Lastrup hingegen funktioniert dies schon sehr gut mit
Hilfe eines „Jugendparlaments“. Mit der Bildung eines Jugendparlaments sollen
die Jugendlichen in den demokratischen Willensbildungsprozess einbezogen und
das politische Verantwortungsbewusstsein gefördert, aber auch ihre Ideen und
Anregungen angehört und unterstützt werden. Dabei können Kinder und Jugendliche
ihre Meinung der jeweiligen Gemeinde frei äußern. Dies bezieht sich z.B. auf
die Freizeitgestaltung, übergreifende Schulprojekte, Bau von Sportanlagen o.ä.
Auf Nachfrage erklärte das Lastruper Rathaus das deren
Jugendparlament schon einige Erfolge geleistet habe. Das Jugendparlament in
Lastrup gibt es nun seit 2011, die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Bei der letzten
Wahl lag die Wahlbeteiligung bei 28 %, im Jahr 2013 wurde eine Beteiligung über
30 % erzielt. Es gibt 7 Plätze im
Jugendparlament für Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 20. Die Freude über
das Jugendparlament ist groß, Schüler sind begeistert und er-staunt, dass man
solch Erfolge wie eine neue Skateranlage oder Sportwochen feiern kann.
Es würde der Stadt Cloppenburg als „jüngste Stadt
Deutschlands“ gut tun, hier einen Schritt nach vorne für mehr Partizipation zu
machen und durch die Einführung eines solchen Instruments der Mitwirkung
Jugendlicher ab dem 12. Lebensjahr ebenfalls das nötige Gewicht zu verleihen.
Was Lastruper Jugendliche können, sollen auch Cloppenburger Jugendliche können.
Durch die Parlamentsarbeit wird den Kindern und Jugendlichen Demokratie und
Politik erleb- und spürbar gemacht. Die Erfahrungen aus dem „Jugendparlament“
bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, auch im gesellschaftlichen
Zusammenleben entsprechend zu handeln. Jugendliche lernen, was es bedeutet,
Kompromisse einzugehen. Sie lernen, ihre eigene Meinung zu vertreten und welche
Wege in der Politik für die Umsetzung eines Projekts gegangen werden müssen. Es
wird den Jugendlichen ermöglicht, Verantwortung zu tragen und mit politischen
Rechten und Pflichten umzugehen. Jugendparlamente sind nicht nur eine sehr gute
Grundlage für eine politische Karriere, sondern auch für den weiteren
Lebensweg.
Die Stadt Cloppenburg hatte aber schon einmal ein
„Jugendparlament“. Beim dieser Art von „Jugendparlament“ wurden alle
Klassensprecher und deren Stellvertreter von den Cloppenburger Schulen an einem
Nachmittag in die Aula der Wallschule eingeladen, wo sie in einer gemeinsamen
Runde Vertretern der Stadt, Polizei und Politik ihre Anliegen vortragen
konnten. Diese Art der Mitbestimmung vermisste jedoch Effizienz und ließ bei
den beteiligten Jugendlichen schnell Frust aufkommen. Zum einen waren zu viele
Jugendliche und Kinder eingeladen, was einen geordneten Ablauf der
Veranstaltung nur spärlich zuließ. Zum anderen glaubten nur wenige Kinder
daran, dass ihre Wünsche und Anliegen ernsthaft Berücksichtigung fanden.
Darüber hinaus wurde das Jugendparlament von Jugendlichen zu schulspezifisch
und weniger als Instrument für die gesamte Stadt Cloppenburg wahrgenommen. Das
lag unter anderem auch daran, dass viele Klassensprecher an der Veranstaltung
teilnahmen, die eigentlich in Garrel oder anderswo wohnten und keinerlei
außerschulischen Bezug zu Cloppenburg besaßen. Diese Fehler muss ein neues
Mitbestimmungsinstrument korrigieren.
Den Einwand, dass es mit dem
jüngst beschlossenen „Schülerhaushalt“ der Bertelsmann-Stiftung ein ähnliches
Projekt schon besteht, lassen wir nicht gelten. Der Schülerhaushalt hilft nur
der teilnehmenden Schule. Ein demokratisch legitimierter Jugendstadtrat dient
hingegen der gesamten Stadt. Er vertritt die Interessen und Anliegen aller
Jugendlichen und nicht nur die Ziele einer bestimmten Schule. Darüber hinaus
sollten wir uns als Kommune davor hüten, die Politisierung und Demokratisierung
unserer Jugend allein privaten Stiftungen zu überlassen.
Wir wollen einen effizienten, demokratisch
legitimierten und selbständigen „Jugendstadtrat“.
Ähnlich wie beim „normalen“ Stadtrat können sich Jugendliche, zwischen 12-17
Jahren, für ein „Ratsmandat“ zur Wahl stellen. Jeder Jugendliche dieser
Altersklasse, der zudem in Cloppenburg wohnhaft sein muss, kann sich darum
bewerben. In einer zweiwöchigen Wahl können alle Cloppenburger Jugendlichen,
die ebenfalls zwischen 12-17 Jahre alt sein müssen, sich für einen der
aufgestellten Kandidaten entscheiden. Die Wahlurne hierfür könnte
unproblematisch zu Geschäftszeiten im Ratshaus aufgestellt werden. Ein „Wahlkampf“
politisiert die Jugendlichen untereinander. So konnte man in Lastrup
beobachten, dass sich die Jugendlichen untereinander motiviert haben, wählen zu
gehen, um ihre Freunde und Bekannte für Jugendstadtrat zu unterstützen. Am Ende
sollen 11 Jugendstadtratsmitglieder für 2 Jahre den „Jugendstadtrat“ bilden und
die Interessen und Anliegen der Cloppenburger Jugend glaubhaft vertreten. Damit
der „Jugendstadtrat“ von den beteiligten Jugendlichen nicht wieder als
„zahnloser Tiger“ empfunden wird und Frustration aufkommt, muss diesem
Instrument von Beginn an „Gestaltungsmacht“ verliehen werden. Das stärkste
Zeichen echter Souveränität ist die Budgethoheit. Ein „Jugendstadtrat“ muss ein
eigenes Budget zugewiesen bekommen, das er eigenständig und nach Mehrheitsbeschluss
für Projekte, die unmittelbar oder mittelbar der Jugend zugutekommen, einsetzen
kann. Dieses jährliche Budget sollte 2.000 Euro nicht unterschreiten, um dem
„Jugendstadtrat“ nicht jeglichen Handlungsspielraum zu rauben. Als zweites
wichtiges Mittel sollte der „Jugendstadtrat“ die Möglichkeit erhalten, Anträge
auf die Tagesordnung des nächstfolgenden Ausschusses für Familie, Soziales,
Jugend, Sport, Kultur und Markt zu setzen. So finden Anliegen der Jugend direkt
beim zuständigen Ausschuss Gehör.
Durch die
Verkleinerung des Gremiums auf 11 Mitglieder und die Bereitstellung eines
eigenen Budgets sowie die Möglichkeit, Anträge an den zuständigen
Stadtratsausschuss zu stellen, entsteht eine wirkungsvolle, effiziente und
gestaltungsmächtige Vertretung der Jugend.
Unsere Forderung lautet daher:
Cloppenburg soll einen Jugendstadtrat einrichten. Wir
wollen daher einen unabhängigen und selbstbestimmten Jugendstadtrat:
- Wir wollen
einen kleinen, effektiven und gestaltungsmächtigen Jugendstadtrat.
- Jeder
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren kann gewählt werden.
- Jeder
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren darf seine Vertreter wählen.
- Der
Jugendstadtrat wird für 2 Jahre gewählt.
- Der
Jugendstadtrat erhält ein eigenes Budget ( 2.000 Euro ) und kann eigenständig
darüber verfügen.
- Anträge des
Jugendstadtrats müssen im darauffolgenden Ausschuss für Familie, Soziales,
Jugend, Sport, Kultur und Markt behandelt werden.
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