Samstag, 7. Dezember 2013

Bundesanwaltschaft reagiert auf Jusos-Anfrage




 
Die Strafanzeigen der Cloppenburger Jusos gegen die NSA befinden sich weiter in Bearbeitung. Zwar könne zum jetzigen Zeitpunkt ein Anfangsverdacht nicht bestätigt werden, sei jedoch auf Dauer nicht auszuschließen. Dies teilte die Generalbundesanwaltschaft den Cloppenburger Jusos jetzt mit, wie es in einer Pressemitteilung der Nachwuchsorganisation der SPD von heute heißt.

Hintergrund der Anfrage waren Strafanzeigen und Anträge der Jungsozialisten gegen den NSA-Direktor Keith Alexander, BND-Chef sowie gegen den Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) wegen des Verdachts auf Landesverrat und Ausspähen von Daten.

Die Bundesanwaltschaft wartet nach eigenen Angaben noch auf weitere Informationen, welche sie von den betroffenen Bundesministerien und Geheimdiensten angefragt habe. Dies gelte sowohl für die angebliche Ausspähung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch den US-Geheimdienst als auch für die im Juni bekanntgewordene mögliche Überwachung der Internetkommunikation durch die NSA.

"Uns wurde versichert, dass unserem Anliegen gewissenhaft nachgegangen wird. Wir befürchten weiterhin, dass durch diesen Überwachungsirrsinn deutsches Recht gebrochen wurde", erklärt der Vorsitzender der Jusos Stadt Cloppenburg Jan Oskar Höffmann, "Wir werden das weitere Vorgehen der Bundesanwaltschaft aufmerksam verfolgen. Das Thema ist zu wichtig als dass es nach der Wahl in der Versenkung verschwindet." Die Bundesanwaltschaft habe zugesichert, über den laufenden Stand der Ermittlungen zu informieren.

Auf gezielte Nachfrage der Jusos, ob eine Befragung des ehemaligen NSA-Analytikers Edward Snowden in Betracht komme, reagierte die Anwaltschaft ausweichend. Grundsätzlich sei "eine Vernehmung von Zeugen nur in einem offiziellen Ermittlungsverfahren möglich“. Sofern sich ein Anfangsverdacht bestätige, könne dies in einem formellen Verfahren nachgeholt werden, heißt es nach Angaben der Jusos in der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft.

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