Am Freitag war Karfreitag* – ein stiller Feiertag zur „seelischen
Erhebung“. Das hatte zur Konsequenz, dass öffentliche
Tanzveranstaltungen am gestrigen Freitag untersagt wurden. Dementsprechend
hatte die einzige Großraumdiskothek unserer Stadt - das Bel Air – geschlossen.
Theoretisch hätte das Bel Air ab 24 Uhr, nach Ablauf des Tanzverbots, öffnen
können, so praktizierte es nämlich der ‚ Extra – Musicpark‘. Die Türen blieben
jedoch geschlossen.
Gegen das gesetzlich verhängte Tanzverbot regt sich schon
seit Jahren ein immer wiederkehrender Protest vornehmlich aus Reihen der
politischen Jugendorganisationen. So wollten letztes Jahr Vertreter der Grünen
Jugend das Verbot umgehen. Diesmal versuchten die Jungen Piraten die gezwungene
Stille öffentlichkeitswirksam aber mit ähnlich
wenig Erfolg über den Rechtsweg zu verhindern. Ein Antrag beim
Bundesverfassungsgericht wurde ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgetan.
Trotz großer medialer Aufmerksamkeit versammelten sich lediglich knapp 200
Menschen in Köln am Dom, um ihren Unmut kundzutun.
Die gesetzliche Regelung für einzelne Feiertage wird konkret
in den Bundesländern ausgestaltet. Ihre verfassungsmäßige Rechtfertigung findet
sich findet sich aber in Art. 140 Grundgesetz:
„Der Sonntag und die
staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der
seelischen Erhebung geschützt.“
Neben dem ‚Tag der Arbeit‘ am 1. Mai und dem ‚Tag der
deutschen Einheit‘ am 3. Oktober sind die meisten gesetzlichen Feiertage
christlichen Ursprungs. Feiertage haben der Arbeitsruhe auch eine funktionale
Bestimmung. Sie dienen der in Art. 4 Grundgesetz gesicherten
Religionsfreiheit. Ein gesetzlich festgelegter
Feiertag unterstützt Glaubensangehörige in der Ausübung und Verwirklichung
ihrer Religion.
Es ist natürlich nicht wegzureden, dass insbesondere das
Christentum einen enormen Einfluss auf unsere Kultur und Gesellschaft besaß und
immer noch begrenzt besitzt – ohne den chauvinistischen Begriff der ‚Leitkultur‘
verwenden zu wollen. Und so gibt es in Deutschland trotz zahlreicher Skandale
und zunehmender Kirchenaustritte immer noch 24 Millionen Christen. Auf ihre Religionsfreiheit muss demnach
Rücksicht genommen werden – notfalls so, dass anderen Menschen eine gewisse ‚Stille‘
aufgezwungen wird, damit der „ernste Charakter“ des Feiertages geschützt
bleibt.
Dass sich feierwürtige Partygänger darüber nicht erfreuen,
ist bedingt nachvollziehbar. Dennoch sollte in einer multikulturellen
Gesellschaft auch auf solche Bräuche Rücksicht genommen werden. Toleranz kann
sich auch in einer Form der Zurückhaltung und Stille widerspiegeln. Ein friedliches
Miteinander wird nur durch Rücksicht auf Sitten und Bräuche Andersdenkender
funktionieren.
Um eine „gewisse Gleichberechtigung“ zu schaffe,
wäre es jedoch angebracht, zu diskutieren, ob nicht auch anderen großen Glaubensgemeinschaften das Privileg
eines eigenen, gesetzlichen Feiertages zugestanden werden sollte. Ich kann
nachvollziehen, dass sich viele Juden und Muslime benachteiligt fühlen und eine
stärkere Berücksichtigung ihrer Sitten und Bräuche verlangen. Es ist zwar
unrealistisch, dass etwas dahingehend unternommen wird, trotzdem ist der
Gedanke lohnenswert.
Ein Feiertag zu Beginn
des Ramadan- oder Pessachfestes? Warum nicht?!
*Karfreitag: Der Karfreitag ist im Zusammenhang mit Ostern
für die Christen einer der höchsten Feiertage. An ihm gedenkt die Kirche des
Todes Jesu Christi in Erwartung seiner Auferstehung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen