Sehr geehrte Damen und Herren, Cloppenburg, den 18.06.2013
die Jusos Stadt Cloppenburg,
vertreten durch Jan Oskar Höffmann und Andre Heisig, erstatten Strafanzeige gegen
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General Keith Brian Alexander (geb. 2. Dezember 1951 in Syracuse,
New York), NSA-Direktor,
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Gerhard Schindler (geb. 4. Oktober 1952 in Kollig),
Präsident des Bundesnachrichtendienstes,
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Ronald Pofalla (geb. 15. Mai 1959 in Weeze), Beauftragter
der Bundesregierung für die Nachrichtendienste,
wegen des Verdachts auf
Landesverrat nach § 94 StGB und Ausspähen von Daten nach § 202a StGB. Weiterhin
stellen wir ausdrücklich Strafantrag.
Die Strafanzeige wird wie folgt begründet:
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer
Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen
läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu
benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange
Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung
mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet,
oder
2. durch die Tat die Gefahr eines
besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland herbeiführt.
Staatsgeheimnisse
sind gem. § 93 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem
begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim
gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Dabei können neben
sicherheitspolitischen Informationen auch Wirtschaftliche Geheimnisse (BGHSt
18, 336, 338) oder solche aus dem diplomatischen oder nachrichtendienstlichen
Bereich erfasst werden (BGHSt 24, 72, 75; BGH GA 1963, 290 Nr 59).
Durch
Enthüllungen des Magazin „SPIEGEL“ und der englischen Zeitung „The Guardian“
ist bekannt geworden, dass die amerikanische „National Security Agency“ (kurz
NSA) den Kommunikationsverkehr in Deutschland massive ausspioniert. Geheime
Dokumente des amerikanischen Nachrichtendienstes, die der SPIEGEL einsehen
durfte, offenbaren, dass die NSA (s.o.) systematisch einen Großteil der
Telefon- und Internetverbindungsdaten Deutschlands kontrolliert und speichert.
Laut einer internen Statistik der NSA werden in der Bundesrepublik Deutschland
monatlich rund eine halbe Milliarde Kommunikationsverbindungen überwacht.
Darunter versteht die NSA sowohl Telefonate als auch Mails, SMS oder
Chatbeiträge. An Spitzentagen wie dem 7.
Januar 2013 spioniert der amerikanische Geheimdienst bei rund 60 Millionen
Telefonverbindungen.
Es ist davon
auszugehen, dass sich die Überwachung nicht nur auf unbedeutende Privatpersonen
beschränkte, sondern auch massiv Kommunikationskanäle von Politikern,
Bundesministern, Diplomaten und Wirtschaftsvertretern überwacht wurden. Dass in
diesen Kreisen wirtschaftliche- und sicherheitspolitische Informationen
ausgetauscht wurden, die der Geheimhaltung bedürfen, ist als äußerst
wahrscheinlich anzusehen.
Darüber hinaus
ist für die Erfüllung des Tatbestands des Landesverrats eine konkrete Gefahr
für die Gefahr für Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt. Die mit der
Staatsgeheimnisqualität vorausgesetzte abstrakte Gefahr muss sich durch die Tat
konkret verwirklichen. Die Umschreibung der konkreten
Gefahr, nach menschlicher Erfahrung sei ein schädigender Erfolg zu
erwarten oder der Eintritt des Nachteils liege nicht mehr fern, bedeutet nicht,
dass der Richter zu prüfen hätte, ob die fremde Macht zur Zeit des Verrats
einen Angriff auf Deutschland plane und die Nutzung des durch den Verrat
erlangten Vorteils unmittelbar bevorstünde. Für die geforderte konkrete Gefahr
genügen die konkret verbesserten
Möglichkeiten der fremden Macht. Bei einem Verrat von
Staatsgeheimnissen durch Mitteilungen an die fremde Macht liegt diese
Voraussetzung regelmäßig auf der Hand (Lackner/Kühl § 94 StGB Rn. 1-10).
Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die USA durch die gewonnenen
Informationen über außenpolitische Zielsetzungen, diplomatische
Verhandlungsstrategien und Wirtschafts- und Forschungsprojekte Kenntnis
erlangte und so mindestens einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil besitzt,
der möglicherweise der Schwerindustrie oder Rüstungsindustrie (Bereiche, die in
starker Konkurrenz zum amerikanischen Partner stehen) schweren Schaden zufügen
könnte.
In der aktuellen
medialen Berichterstattung ist ebenfalls zum Vorschein gekommen, dass der
Bundesnachrichtendienst (kurz BND) Kenntnis über die Vorgehensweise der NSA
besaß (siehe Analgen). Die NSA „steckt“ laut Aussagen des Whistleblowers Edward
Snowden, einem ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes, „unter einer
Decke mit den Deutschen“. BND-Chef Gerhard Schindler bestätigte den Mitgliedern
des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Zusammenarbeit mit der NSA. Als
Bundeskanzleramtschef und Beauftragter der Bundesregierung für die
Nachrichtendienste ist Ronald Pofalla ebenfalls entscheidend für die
Koordinierung der Geheimdienste und Zusammenarbeit mit der NSA verantwortlich.
Neben einer möglichen Mittäterschaft der deutschen Geheimdienste ist ebenso
eine Beihilfe denkbar. Der Bundesnachrichtendienst (BND) wusste Medienberichten
zufolge offenbar seit langem, dass der US-Geheimdienst auch in Deutschland die
Telefon- und Internetkommunikation überwacht. Als Amtsträger besitzen die
Mitarbeiter des deutschen Nachrichtendienstes eine Garantenstellung und
demzufolge die Pflicht, den Erfolg
eines gesetzlichen Straftatbestandes abzuwenden. So ist durch das
Nicht-Einschreiten der deutschen Behörden und ihrer Vorgesetzten eine Beihilfe
durch Unterlassen möglich.
Bezüglich der
Strafbarkeit des Generals Keith Brian Alexander ist darauf hinzuweisen, dass
beim § 94 StGB keine Rücksicht auf Tatort und Staatsangehörigkeit des Täters
genommen wird (Fischer-StGB, § 94 Rn. 1).
Zusammenfassend
bestehen daher tatsächliche zureichende Anhaltspunkte, um
ein behördliches Ermittlungsverfahren gegen General Keith Brian Alexander, Gerhard Schindler und Ronald Pofalla
einzuleiten.
Mit freundlichen
Grüßen
Jusos Stadt Cloppenburg
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