Mittwoch, 31. Juli 2013

Jusos: "Pannenbad" muss die Eintrittspreise senken


Die Jusos Stadt Cloppenburg bekräftigen angesichts der neuen Mängel ihre Forderung, die Eintrittspreise im Soestebad dauerhaft um ein Euro zu senken. Nach Meinung der Jusos vertreiben "die hohen Preise und die immer wieder auftretenden Mängel" zahlreiche Besucher in umliegende Bäder. 

„Das Cloppenburger "Pannenbad" ist eine Belastung für begeisterte Schwimmer und deren Geldbeutel. Anfangs waren nur ein paar Pumpen defekt, jetzt ist schon das Hauptbecken geschlossen. Wenn die Pannenserie nicht bald abreißt, wird dieses Negativ-Image wohl nie verschwinden”, erklärt der stv. Vorsitzende Hannes Grein. „Als vor zwei Jahren die Wasserpumpen nicht funktionierten, wurden alle Tarife zeitweise um einen Euro gesenkt. Das sollte jetzt wieder geschehen, aber dauerhaft." Die gegenwärtigen Ferientarife sollten weiterhin Bestand haben.

Zwar sei durch die Renovierung auch eine „erhebliche Attraktivitätssteigerung“ gelungen, dennoch bleibe Schwimmen „Teil der Daseinsfürsorge“ und dürfe nicht „zum Luxusgut verkommen“. Ein „gerechtes Tarifsystem für alle Altersgruppen“ sei dringend notwendig, um einen „langfristigen Imageschaden“ zu verhindern. 

„In Vechta, Oldenburg, Lohne oder Quakenbrück ist die Tageskarte für Jugendliche günstiger und das Schwimmerlebnis frei von Baumängeln”, konstatiert Grein, „Wir fordern schon seit der Kommunalwahl im Jahr 2011 eine dauerhafte Senkung der Eintrittspreise. Ich denke, der Besucherrückgang, den die Stadtverwaltung eingestehen musste, gibt uns Recht."

Neben einer Eintrittspreissenkung fordern die Jungsozialisten die Einführung eines "1-Stundentarifs" sowie die Einbindung der ALGII-Empfänger in den Geltungsbereich des ermäßigten Sozialtarifs. Ansonsten bleibe der Sozialtarif ein "Etikettenschwindel".

Die Forderungen seien „absolut finanzierbar“ und lediglich eine Frage des „Wollens“. „Die Unterhaltung einer Badeanstalt ist und bleibt ein Zuschussgeschäft, ganz gleich wie hoch die Preise am Ende sind. “, so Grein abschließend.

Vorstand der Jusos Stadt Cloppenburg

Freitag, 19. Juli 2013

Jusos stellen Strafanzeige wegen Landesverrats





Die Cloppenburger Jusos haben aufgrund des aktuellen „Datenskandals“  gegen NSA-Direktor Keith Brian Alexander, BND-Präsident Gerhard Schindler und Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts auf Landesverrat und Ausspähen von Daten. Darüber hinaus wird Bundestagsabgeordneter Franz-Josef Holzenkamp (CDU) aufgefordert, seine Meinung zur „Vorratsdatenspeicherung“ zu ändern. 

Nach Ansicht der Jungsozialisten bestehen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“, um ein „behördliches Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten“ einzuleiten. Des Weiteren wurden Strafanträge gestellt, um "über das weitere Verfahren unterrichtet zu werden". Kanzleramtschef Ronald Pofalla sei als „Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung“ ebenso verantwortlich wie die „Chefs der Geheimdienste“. Die „massive Überwachung der Nachrichtendienste“ habe selbst vor Kommunikationskanäle „hochrangiger Politiker, Diplomaten und Wirtschaftsvertreter“ nicht halt gemacht, weswegen die „Verletzung von Staatsgeheimnissen“ nicht auszuschließen sei, so die Jusos.
„Es mag vielleicht wie ein Witz erscheinen, doch unser Anliegen ist sehr ernst. Wir haben vor Erstattung der Strafanzeige den Sachverhalt ausreichend geprüft“, erklärt der Jusos-Vorsitzende und Jura-Student Jan Höffmann, „Vor 50 Jahren wurden bei weitaus harmloseren Vorwürfen die Redaktionsräume des SPIEGEL auseinander genommen. Landesverrat wirkt zwar altmodisch, bleibt jedoch strafbar“.

Da der Bundesnachrichtendienst nach eigenen Angaben mit der NSA „aktiv zusammenarbeitet“, müssen sich auch die Verantwortlichen des deutschen Geheimdienstes „endlich erklären“. "Wenn deutsche Agenten an dieser rechtswidrigen Datenspionage beteiligt waren, geschah das nicht ohne Wissen der obersten Vorgesetzten. Auch beim Nachrichtendienst stinkt der Fisch vom Kopfe" konstatiert der stv. Vorsitzende Hannes Grein. 
 
Die Politik müsse nun aus dem Überwachungsskandal „die richtigen Lehren ziehen“. „Die Reaktionen zur „NSA-Affäre“ haben deutlich gemacht, wie wichtig es den Bürgern ist, dass ihre Privatsphäre privat bleibt“, so Grein, „Herr Holzenkamp hat im Bundestag für die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Er hat sich damit offen für die Überwachung unbescholtener Bürger eingesetzt.“ 

Unter Vorratsdatenspeicherung ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten zu verstehen, was nach Meinung der Jusos zur „Verminderung der Anonymität im Internet“ führe und „weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke“ ermögliche. Falls der Garther Bundestagsabgeordnete seine Meinung nicht ändere, würde er das „Interesse der Geheimdienste über das Wohl der Bevölkerung stellen“.  Der Abgeordnete sei daher gefordert, „im Lichte der aktuellen Bespitzelung erneut Position zu beziehen“, so die Jusos abschließend.

Begründung der Strafanzeige



Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                Cloppenburg, den 18.06.2013

die Jusos Stadt Cloppenburg, vertreten durch Jan Oskar Höffmann und Andre Heisig, erstatten Strafanzeige gegen

-          General Keith Brian Alexander (geb. 2. Dezember 1951 in Syracuse, New York), NSA-Direktor,

-          Gerhard Schindler (geb. 4. Oktober 1952 in Kollig), Präsident des Bundesnachrichtendienstes,

-          Ronald Pofalla (geb. 15. Mai 1959 in Weeze), Beauftragter der Bundesregierung für die   Nachrichtendienste,

wegen des Verdachts auf Landesverrat nach § 94 StGB und Ausspähen von Daten nach § 202a StGB. Weiterhin stellen wir ausdrücklich Strafantrag.



Die Strafanzeige wird wie folgt begründet:

(1) Wer ein Staatsgeheimnis
                1.            einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
                2.            sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
                1.            eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
                2.            durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.



Staatsgeheimnisse sind gem. § 93 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Dabei können neben sicherheitspolitischen Informationen auch Wirtschaftliche Geheimnisse (BGHSt 18, 336, 338) oder solche aus dem diplomatischen oder nachrichtendienstlichen Bereich erfasst werden (BGHSt 24, 72, 75; BGH GA 1963, 290 Nr 59).
Durch Enthüllungen des Magazin „SPIEGEL“ und der englischen Zeitung „The Guardian“ ist bekannt geworden, dass die amerikanische „National Security Agency“ (kurz NSA) den Kommunikationsverkehr in Deutschland massive ausspioniert. Geheime Dokumente des amerikanischen Nachrichtendienstes, die der SPIEGEL einsehen durfte, offenbaren, dass die NSA (s.o.) systematisch einen Großteil der Telefon- und Internetverbindungsdaten Deutschlands kontrolliert und speichert. Laut einer internen Statistik der NSA werden in der Bundesrepublik Deutschland monatlich rund eine halbe Milliarde Kommunikationsverbindungen überwacht. Darunter versteht die NSA sowohl Telefonate als auch Mails, SMS oder Chatbeiträge.  An Spitzentagen wie dem 7. Januar 2013 spioniert der amerikanische Geheimdienst bei rund 60 Millionen Telefonverbindungen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Überwachung nicht nur auf unbedeutende Privatpersonen beschränkte, sondern auch massiv Kommunikationskanäle von Politikern, Bundesministern, Diplomaten und Wirtschaftsvertretern überwacht wurden. Dass in diesen Kreisen wirtschaftliche- und sicherheitspolitische Informationen ausgetauscht wurden, die der Geheimhaltung bedürfen, ist als äußerst wahrscheinlich anzusehen.

Darüber hinaus ist für die Erfüllung des Tatbestands des Landesverrats eine konkrete Gefahr für die Gefahr für Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt. Die mit der Staatsgeheimnisqualität vorausgesetzte abstrakte Gefahr muss sich durch die Tat konkret verwirklichen. Die Umschreibung der konkreten Gefahr, nach menschlicher Erfahrung sei ein schädigender Erfolg zu erwarten oder der Eintritt des Nachteils liege nicht mehr fern, bedeutet nicht, dass der Richter zu prüfen hätte, ob die fremde Macht zur Zeit des Verrats einen Angriff auf Deutschland plane und die Nutzung des durch den Verrat erlangten Vorteils unmittelbar bevorstünde. Für die geforderte konkrete Gefahr genügen die konkret verbesserten Möglichkeiten der fremden Macht. Bei einem Verrat von Staatsgeheimnissen durch Mitteilungen an die fremde Macht liegt diese Voraussetzung regelmäßig auf der Hand  (Lackner/Kühl § 94 StGB Rn. 1-10). Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die USA durch die gewonnenen Informationen über außenpolitische Zielsetzungen, diplomatische Verhandlungsstrategien und Wirtschafts- und Forschungsprojekte Kenntnis erlangte und so mindestens einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil besitzt, der möglicherweise der Schwerindustrie oder Rüstungsindustrie (Bereiche, die in starker Konkurrenz zum amerikanischen Partner stehen) schweren Schaden zufügen könnte.

In der aktuellen medialen Berichterstattung ist ebenfalls zum Vorschein gekommen, dass der Bundesnachrichtendienst (kurz BND) Kenntnis über die Vorgehensweise der NSA besaß (siehe Analgen). Die NSA „steckt“ laut Aussagen des Whistleblowers Edward Snowden, einem ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes, „unter einer Decke mit den Deutschen“. BND-Chef Gerhard Schindler bestätigte den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Zusammenarbeit mit der NSA. Als Bundeskanzleramtschef und Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste ist Ronald Pofalla ebenfalls entscheidend für die Koordinierung der Geheimdienste und Zusammenarbeit mit der NSA verantwortlich. Neben einer möglichen Mittäterschaft der deutschen Geheimdienste ist ebenso eine Beihilfe denkbar. Der Bundesnachrichtendienst (BND) wusste Medienberichten zufolge offenbar seit langem, dass der US-Geheimdienst auch in Deutschland die Telefon- und Internetkommunikation überwacht. Als Amtsträger besitzen die Mitarbeiter des deutschen Nachrichtendienstes eine Garantenstellung und demzufolge die Pflicht, den Erfolg eines gesetzlichen Straftatbestandes abzuwenden. So ist durch das Nicht-Einschreiten der deutschen Behörden und ihrer Vorgesetzten eine Beihilfe durch Unterlassen möglich.

Bezüglich der Strafbarkeit des Generals Keith Brian Alexander ist darauf hinzuweisen, dass beim § 94 StGB keine Rücksicht auf Tatort und Staatsangehörigkeit des Täters genommen wird (Fischer-StGB, § 94 Rn. 1).

Zusammenfassend bestehen daher tatsächliche zureichende Anhaltspunkte, um ein behördliches Ermittlungsverfahren gegen General Keith Brian Alexander,  Gerhard Schindler und Ronald Pofalla einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jusos Stadt Cloppenburg

Montag, 8. Juli 2013

Offener Brief an den Bürgermeister und Landrat

Schüler unerwünscht?!

Sehr geehrter Landrat, sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrter Schuldirektor,

seit einigen Jahren ist das Verhältnis zwischen zwei Anwohnern der Schubertstraße und der Schülerschaft der BBS II aufgrund von Verunreinigungen durch Raucher schwer belastet. Die daraus resultierenden Spannungen sind sowohl der Schulleitung als auch den zuständigen Behörden hinlänglich bekannt.
Diese Problematik ist daher weder neu noch zeichnete sich in jüngerer Zeit eine Verschärfung dieses Konflikts ab.
Dennoch entschied der Landkreis Cloppenburg Anfang der Sommerferien, anscheinend ohne sich über Konsequenzen, Folgen und Wirkung Gedanken zu machen, eine radikale Maßnahme vorzunehmen. Daraufhin wurde mithilfe des städtischen Bauhofs der Fußweg zwischen der Schuberstraße und der BBS II durch einen Metall-Zaun auf Seiten des Schulhofes dauerhaft geschlossen. Es ist unbestritten, dass dieser Fußweg während der Schulzeit unter anderem von rauchenden Schülern „zweckentfremdet“ wird. Dieses Problem ist bekannt und die Klagen der Anwohner sind grundsätzlich berechtigt.
Das Vorgehen des Landkreises jedoch, den besagten Fußweg einseitig zu schließen und einen Ersatzdurchgang 100 Meter weiter als Alternativweg zu verkaufen, ist jedoch undurchdacht, verschwenderisch und möglicherweise rechtswidrig. Die Botschaft dieser Aktion ist deutlich: “Schüler sind Störenfriede! Schüler sind hier unerwünscht!“

Der besagte Fußweg ist ein seit über 20 Jahren vom Großteil der Anwohner beliebter Zugang zum Gelände der BBS II, zu städtischen Grünflächen und zum nah gelegenen Spielplatz. Des Weiteren wurde seitens der Schulleitung darauf hingewiesen, dass eine Zugangsmöglichkeit zur Sporthalle an der Leharstraße benötigt wird. Es besteht daher eine eindeutige Notwendigkeit für die Existenz dieses Fußweges, der den bisherigen Ansprüchen mehr als gerecht wurde.
Er besitzt einen festen Untergrund und für Rollstuhlfahrer geeignete Ein- und Ausgänge. Es ist daher sowohl der Schülerschaft, den Lehrkräften als auch den Anwohner möglich den Fußweg barrierefrei zu bestreiten. Um der Problematik des vielen Mülls Herr zu werden, wurden in der Vergangenheit zudem mehrere Mülleimer am Wegesrand installiert. Dieser Weg besitzt folglich die grundsätzliche Ausstattung als auch die Geeignetheit für Rollstuhlfahrer und Kinder, die Schubertstraße mit der BBS II bzw. dem dort gelegenen Spielplatz zu verbinden.
Es stellt sich daher die Frage, warum die Stadt Cloppenburg, ohne Rücksprache mit Vertretern des Behindertenbeirats, der Schülervertretung oder dem Kreisschülerrat diesem Vorhaben bedingungslos zugestimmt hat?
Warum darf der Landkreis über städtisches Eigentum auf Kosten der Cloppenburger Bürger verfügen? Auf den Bildern ist zu erkennen, dass sich der Zaun auf städtischen Untergrund befindet? (Siehe Foto)
Warum lässt die Stadtverwaltung es zu, dass städtisches Land faktisch nutzlos gemacht wird?
Dieser Fußweg wurde praktisch entwidmet, ohne dass die gewählten Vertreter darüber beraten und entscheiden konnten!

Die seitens des Landkreises verkaufte Alternative, den Zugang zur BBS II im Wendehammer der Brahmsstraße zu ermöglichen, gleicht einem schlechten Scherz. Dieser
Zugang ist weder befestigt, barrierefrei noch für Kinder geeignet. Dieser Durchgang hat keinen festen Untergrund und ist spätestens bei anhaltendem Regen oder Nässe selbst für Nicht-Rollstuhlfahrer kaum mehr zu betreten. Bei schneebedeckten Verhältnissen besteht gar Lebensgefahr! Erschwerend hierzu mündet der Zugang auf Seiten des Schulgeländes in Mitten zweier Parkplätze, die bei regelmäßiger Nutzung einen Abstieg durch Rollstuhlfahrer vollends verhindern würden. Der dazugehörige Höhenunterschied des Bordsteins tritt den Gedanken des barrierefreien Alltags schließlich mit Füßen. Die Problematik der fehlenden Barrierefreiheit des Alternativdurchgangs haben wir zudem mit dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats der Stadt Cloppenburg und des Landkreis Cloppenburg, Boris Guentel, ausführlich erörtert. Dass die Stadt lediglich einige „Stolperschwellen“ (Zitat: Pressesprecher Niemann) als Hindernisse anerkennt, übergießt jedes Engagement für einen barrierefreien Alltag mit Hohn und Spott. Um sich über die Zustände ein echtes Bild zu machen, schlagen wir vor, einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Vorsitzenden des „Bündnis barrierefreier Alltag“ zu organisieren. Vertreter der Stadt und des Landkreises sollten gemeinsam vor Augen geführt bekommen, was scheinbare „Stolperschwellen“ in Wahrheit sind. Herr Guentel und wir sind uns einig, dass ein barrierefreier Alltag immer wieder durch scheinbar kleine, unbedeutende Dinge, wie die Zugangsmöglichkeit zu Spielplätzen und Schulgelände, behindert wird. Insbesondere kommunale Einrichtungen sollten spätestens seit der Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen über die Notwendigkeit eines barrierefreien Alltags Bescheid wissen. Hier herrscht die Pflicht, unverzüglich zu Handeln!
Zuletzt machen die zahlreichen Stacheldrähte auch den Zugang für spielende Kinder ungeeignet (siehe Foto!). Die damit verbundenen Gefahren ignoriert der Landkreis schlichtweg, obwohl insbesondere zu Ferienzeiten die dortigen Sport- und Spielanlagen von zahlreichen Kleinkindern aufgesucht werden.
Die scheinbare Alternative auf das Niveau des schon vorhandenen Fußwegs zu heben, würde neben dem Verlust zweier Parkplätze einige tausend Euro in Anspruch nehmen. Doch trotz dieser kostspieligen Investitionen wäre das eigentliche Problem nicht einmal gelöst. Die Verunreinigung der Raucher würde lediglich 100 Meter weiter verlagert und zum Problem anderer Anwohner werden. Aus den Augen aus dem Sinn? Das ist wirkungslose und teure Symbolpolitik wie sie im Buche steht. Das kann nicht der Anspruch des Landkreis Cloppenburgs sein, außer man hegt das Interesse, ins Schwarzbuch des Bundes für Steuerzahler aufgenommen zu werden.

Es drängt sich der Eindruck auf, als ob der Landkreis an einer ernsthaften und nachhaltigen Lösung des Problems nicht interessiert sei. Die Schulleitung als auch der Landkreis müssen sich zunächst bewusst machen, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen.
Wir schlagen daher zwei Lösungsansätze vor, die die Problematik auf Dauer lösen könnten:
Als Erstes bedarf es einer intensiveren Kontrolle des schulischen Säuberungs- oder Räumdienstes, auch wenn diese Fläche rechtlich gesehen nicht zum Schulgelände gehören mag. Das bedeutet, dass entweder einzelne Schüler oder ganze Klassen abwechselnd
eingeteilt werden sollten, um mit „Zange und Eimer“ durch Schüler verursachten Müll zu beseitigen. Dass es diese Art von Räumdienst womöglich schon geben mag, ohne das eine spürbare Verbesserung zu verzeichnen war, belegt deutlich, dass er in der Vergangenheit entweder nicht ernsthaft beaufsichtigt oder zu wenig eingesetzt wurde. Ein hohe Intensität an Säuberungsrundgängen, die keineswegs auf Freiwilligkeit basieren sollten, kann eine effektive Instandhaltung wahren und möglicherweise ein erzieherischer Lerneffekt erzielen. Denn je „unbeliebter“ die Dienste erscheinen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schüler sich untereinander zu disziplinieren versuchen. Wenn dies auf anderen Schule ebenso funktioniert, sollte dies auch auf der BBS II möglich sein.

Als Zweites schlagen wir eine „kreative“ Lösung vor: Innerhalb oder eine dem Schulgelände angeschlossene Fläche, die de jure nicht dem Schulgelände zugehörig ist. wird explizit als Raucherfläche ausgewiesen. Hier könnte ein Bereich gesucht werden, der zum einen weit genug von angrenzenden Wohnhäusern entfernt und zum anderen für Lehrkräfte für etwaige Kontrollen gut einsehbar ist. Diese Idee einer „freien Raucherzone“ hat sich schon bei anderen Schulen, wie der BBS am Museumsdorf, äußerst positiv bewährt.
Diese Lösungsvorschläge können unserer Ansicht nach sowohl alleine als auch in Kombination einen effektiveren und nachhaltigen Erfolg ermöglichen als das schlichte Verlagern der Problematik.
Wir fordern Sie angesichts dieser kurzsichtigen Politik unverzüglich zum Handeln auf.
Zunächst stellen Sie die bisherige Barrierefreiheit schnellstmöglich wieder her!
Das heißt: Solange kein gleichwertiger Ersatzdurchgang geschaffen wurde, muss die bisherige Durchgangsmöglichkeit, die sowohl barrierefrei als auch für Kleinkinder geeignet war, wieder geöffnet werden!

Darüber hinaus gibt es zwei Möglichkeiten, den Konflikt dauerhaft zu entschärfen.


Entweder Sie schonen den Geldbeutel der Steuerzahler, lassen den bisherigen Weg dauerhaft geöffnet und versuchen sich an den oben genannten Lösungsansätzen, um einen langfristigen Erfolg zu erzielen. Dieser Fußweg bietet im Grunde genommen all das, was am Alternativdurchgang noch geschaffen werden muss: Barrierefreiheit, befestigter Untergrund, Mülleimer und Ebenerdigkeit.
Durch die oben genannten Lösungsansätze erübrigt sich ohnehin die Notwendigkeit einer Verlagerung des Durchgangs.

Oder Sie schaffen einen gleichwertigen Ersatzdurchgang. Dafür muss ein befestigter Untergrund geschaffen werden, der auch bei Nässe oder Schneefall eine Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer grundsätzlich ermöglicht. Ergänzend hierzu muss der Zugang ebenerdig werden. Der bisherige Höhenunterschied durch die Bordsteinkante ist für jeden Gehbehinderten unzumutbar. Darüber hinaus müssen auf Seiten der BBS störende Parkflächen beseitigt werden, damit die Bebauung dem Anspruch eines barrierefreien
Alltags gerecht wird. Zuletzt würde der Bereich eine ausreichende Anzahl an Mülleimern benötigen (siehe bisherige Fußweg).

In Anbetracht der zu erwartenden Kosten sollte sich die Stadt, als Kostenträger, intern die Frage stellen, ob all der Aufwand lohnenswert und den Steuerzahlern gegenüber zu rechtfertigen ist. Nichtsdestotrotz wären wir bei einem gleichwertigen Ersatzdurchgang zufrieden, sofern bis zur endgültigen Bauabnahme des Ersatzweges der bisherige barrierefreie Fußweg geöffnet bleibt. Ein Vertrösten der Baumaßnahmen auf den St. Nimmerleinstag wäre ein Schlag ins Gesicht. Ihnen sollte bewusst sein, dass Bauverzögerungen aufgrund der Sommerferien nicht zu akzeptieren sind, da insbesondere zu Ferienzeiten Anwohner und Kinder einen geeigneten Durchgang benötigen, um die hinteren nicht-schulischen Grünflächen und Spielanlagen gefahrenlos zu erreichen.
Wir hoffen, Sie nehmen unsere Anliegen ernst und werden sich der Sache persönlich annehmen. Die gegenwärtige Situation ist nicht tolerierbar und sollte unserer Ansicht nach zur Chefsache gemacht werden. Der Eindruck, dass in der ehemals „jüngsten Stadt Deutschlands“ Schülerinnen und Schüler als Störenfriede gelten, muss beseitigt werden!

Wir, als Mitglied des Kreisschülerrats und somit Vertreterin der Schülerschaft und als Vorsitzender der Jusos Stadt Cloppenburg, der politischen Stimme der Cloppenburger Jugend, werden diese Missstände nicht tatenlos hinnehmen.

Um eine zeitnahe Rückmeldung mit Terminvorschlag zur Ortsbegehung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet


Anna-Lena Dellwisch                                                       Jan Oskar Höffmann
Mitglied des Kreisschülerrats                                       Vorsitzender der Jusos Stadt Cloppenburg
                                     Ersatzdurchgang mit Bordstein, der inmitten zweier Parkplätze mündet.

                                Stacheldraht und andere Gefahrenquellen gelten lediglich als "Stolperschwellen"

                 Ein unebener und mit Laub bedeckter Durchgang durch Gebüsch. Eine echte Alternative?

          Der bisherige befestigte und mit Mülleimer bestückte Fußweg. Für Rollstuhlfahrer zugänglich.

                           Ein fortan faktisch nutzloser Weg. Unbrauchbare städtische Fläche.

                      Klar zu erkennen: Der Zaun befindet sich auf dem Gelände der Stadt Cloppenburg.